Club Richtlinien

Rechtsform und Name des Fan- und Kostümclubs Star Warriors Südwest

Der Fan- und Kostümclub Star Warriors Südwest ist eine Interessengemeinschaft und kein Club oder eingetragener Verein im Sinne des Vereinsgesetztes oder des BGB der Bundesrepublik Deutschland.

Der Fan- und Kostümclub führt den Namen Star Warriors Südwest (in Folge SWSW genannt). Mit der Macht des Cosplays Science-Fiction Fans bringen Hoffnung in die Galaxie.

Inhalte und Zweck der Interessengemeinschaft

Der SWSW ist ein Fan- und Kostümclub.

Neben Fans der beliebten Galaxien sind auch Fans anderer Franchise bei uns willkommen.

Ein kommerzieller Zweck und Einsatz des SWSW ist ausgeschlossen.

Die Präsentation der Kostüme findet ausschließlich für private Zwecke der Kostümbesitzer statt. Die Kostümbesitzer handeln in Eigenverantwortung.

Der SWSW setzt sich dafür ein, Kinder und Jugendliche auf Events zu unterstützen und um Spenden für einen guten Zweck zu ermöglichen. Dies geschieht durch die Teilnahme an Veranstaltungen sowie durch die Organisation eigener Veranstaltungen und anderer Aktivitäten.

Clubinterne Organisation

Der SWSW wird intern von einem Vorstandsteam geführt. Der Vorstand ist für die allgemeine Organisation des SWSW zuständig. Eine rechtliche Verantwortung für den Vorstand entsteht dadurch jedoch nicht.

Der Vorstand enthält folgende Funktionen:

  • Clubleitung
  • Mitgliederverwaltung
  • Koordinierung der Eventorganisation
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Internet- und Social-Media-Auftritt
  • Verwaltung bzw. Weitergabe von gesammelten Spenden

Mitgliedschaft

Grundlage für die Mitgliedschaft ist eine kostenlose Anmeldung auf der clubeigenen Internetpräsenz www.starwarriors.de. Außerdem setzten wir zur Teilnahme am Clubleben eine Mitgliedschaft in der Star Warriors Whatsapp-Community voraus. Mit der Anmeldung akzeptieren die Mitglieder diese Richtlinien und erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Clubaktivitäten erstelltes Bildmaterial, die ihre Person zeigen, in sozialen Medien und im Internet veröffentlicht wird.

Jedes Clubmitglied des SWSW ist für sein eigenes Verhalten und Handeln in der Öffentlichkeit selbst verantwortlich.

Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen in schriftlicher Form (z. B. per E-Mail) möglich.

Minderjährige Clubmitglieder benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für die Mitgliedschaft sowie für die Teilnahme an Aktivitäten der SWSW.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Rechte der Mitglieder

Jedes Clubmitglied besitzt die Rechte, selbst Events zu planen und Bilder auf der Internetpräsenz www.starwarriors.de hochzuladen und einzustellen. Bei Bildmaterial muss jedoch auf das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen sowie auf Markenschutzrechte geachtet werden. Bildmaterial, das dagegen verstößt, wird ohne weitere Rückmeldung gelöscht.

Jedes Clubmitglied ist berechtigt, an den clubinternen Veranstaltungen (z. B. Troop, Stammtisch, usw.) teilzunehmen. Eventuelle Kosten für Anfahrt, Verpflegung und Übernachtung sind vom Clubmitglied selbst zu tragen.

Pflichten der Mitglieder

Anmeldungen zu clubinternen Veranstaltungen sollten soweit möglich als verbindlich betrachtet werden.

Jedes Clubmitglied verpflichtet sich mit seiner Zusage bei der jeweiligen clubinternen Veranstaltung auch allgemeine Aufgaben zu übernehmen. Insbesondere sind dabei Veranstaltungen mit eigenem Info-Stand und/oder Fotopoint gemeint, bei denen der Auf- und Abbau des Info-Standes und/oder Fotopoints sowie zeitweise Standdienste dazugehören. Die Clubmitglieder sind verpflichtet, sich bei einer solchen Veranstaltung beim Kommen und Gehen beim Organisator der Veranstaltung an- bzw. abzumelden.

Anschaffungen und Kosten

Kosten für Verpflegung, Anfahrt zu Events, Übernachtungen sowie Essen und Trinken bei Stammtischen tragen die Clubmitglieder selbst.

Anschaffungskosten für den SWSW (z. B. Fotopoint, laufende Kosten für die Webseite, Flyer o. ä.) werden auf alle Clubmitglieder umgelegt, vom Vorstand eingefordert und verwaltet. Dabei wird der Vorstand dazu verpflichtet, die zweckgebundene Anschaffung (Belege in Form von Quittungen und Überweisungsträgern) nachzuweisen.

Eine Anschaffung wird aber erst getätigt, wenn der benötigte Betrag von den Clubmitgliedern zur Verfügung gestellt wurde.

Datenschutz

Die EU-DSGVO hat in ihrer aktuellen Version Gültigkeit.