Club Guidelines

1.       Rechtsform und Name des Fan- und Kostümclubs Star Warriors Südwest

Der Fan- und Kostümclub Star Warriors Südwest ist eine Interessengemeinschaft und kein Club oder eingetragener Verein im Sinne des Vereinsgesetztes oder des BGB der Bundesrepublik Deutschland.

Der Fan- und Kostümclub führt den Namen Star Warriors Südwest (in Folge SWSW genannt).

 

2.       Inhalte und Zweck der Interessengemeinschaft

Der SWSW ist ein Fan- und Kostümclub zum Thema „Star Wars“.

Ein kommerzieller Zweck und Einsatz des SWSW ist ausgeschlossen.

Die Präsentation der Kostüme findet ausschließlich für private Zwecke der Kostümbesitzer statt. Die Kostümbesitzer handeln in Eigenverantwortung.

 

3.       Clubinterne Organisation

Der SWSW wird intern von einer Clubleitung geführt. Die Clubleitung ist für die allgemeine Organisation des SWSW zuständig. Eine rechtliche Verantwortung für die Clubleitung entsteht dadurch jedoch nicht.

Die Clubleitung enthält folgende Funktionen:

  • Clubleitung Vorsitzender,
  • Mitgliederverwaltung,
  • Eventorganisation,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Internet- und SocialMedia Auftritt.

 

4.       Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im SWSW ist kostenfrei. Es ist lediglich eine kostenlose Anmeldung auf der clubeigenen Internetpräsenz www.starwarriors.de notwendig. Mit der Anmeldung akzeptieren die Mitglieder diese Richtlinien und erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Clubaktivitäten erstelltes Bildmaterial, die ihre Person zeigen, in sozialen Medien und im Internet veröffentlicht werden, und dass für alle angemeldeten Mitglieder die E-Mailadressen sowie die Postanschrift aller Mitglieder sichtbar ist. Jedes Clubmitglied des SWSW ist für sein eigenes Verhalten und Handeln in der Öffentlichkeit selbst verantwortlich.

Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen in schriftlicher Form (z.B. per E-Mail) möglich.

Minderjährige Clubmitglieder benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für die Mitgliedschaft sowie für die Teilnahme an Aktivitäten der SWSW.

 

5.       Rechte und Pflichten der Mitglieder

Rechte der Mitglieder:

Jedes Clubmitglied besitzt die Rechte selbst Events zu planen und Bilder auf der Internetpräsenz www.starwarriors.de hochzuladen und einzustellen. Bei Bildmaterial muss jedoch auf das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen sowie auf Markschutzrechte geachtet werden. Bildmaterial, das dagegen verstößt, wird ohne weitere Rückmeldung gelöscht.

Jedes Clubmitglied ist berechtigt, an den clubinternen Veranstaltungen (z.B. Troop, Stammtisch, usw.) teilzunehmen. Eventuelle Kosten für Anfahrt, Verpflegung und Übernachtung sind vom Clubmitglied selbst zu tragen.

 

Pflichten der Mitglieder:

Anmeldungen zu clubinternen Veranstaltung sollten als verbindlich betrachtet werden.

Jedes Clubmitglied verpflichtet sich mit seiner Zusage bei der jeweiligen clubinternen Veranstaltung auch allgemeine Aufgaben zu übernehmen. Insbesondere sind dabei Veranstaltungen mit eigenem Info-Stand und/oder Fotopoint gemeint, bei denen der Auf- und Abbau des Info-Standes und/oder Fotopoints, sowie zeitweise Standdienste dazugehört. Die Clubmitglieder sind verpflichtet sich bei einer solchen Veranstaltung beim Kommen und Gehen beim Organisator der Veranstaltung an- bzw. abzumelden.

 

6.       Karma-Punktekonto

Für jedes Clubmitglied wird ein Karma-Punktekonto geführt. Für jede vollständige Teilnahme (Mithilfe beim Auf- und Abbau des Info-Standes, sowie Standbetreuung und/oder Kostüm-Präsentation) an einer clubinternen Veranstaltung¹ erhöht sich der Karma-Punktestand um einen Punkt. Diese Punkte können dann bei weiteren clubinternen Veranstaltung¹ gegen Gutscheine für kostenlose Verpflegung eingetauscht werden.

Neue Clubmitglieder beginnen bei 0 Punkten und erhalten als Vorschussbonus einen Gutschein bei der ersten Teilnahme an einer clubinternen Veranstaltung¹. Am Jahresende werden alle Karma-Konten auf null gesetzt und jedes Clubmitglied erhält zum Jahresbeginn des Folgejahres als Vorschussbonus einen Gutschein bei der ersten Teilnahme an einer clubinternen Veranstaltung¹.

[¹]: ausschließlich bei Troops.

 

7.       Mitgliederbeitrag und Anschaffungen

Für die Clubmitgliedschaft wird kein Beitrag erhoben. Die Teilnahme am SWSW ist kostenfrei und freiwillig.

Kosten für Verpflegung, Anfahrt zu Events, Übernachtungen sowie Essen und Trinken bei Stammtischen tragen die Clubmitglieder selbst.

Anschaffungskosten für den SWSW (z.B. Fotopoint o.ä.) werden auf alle Clubmitglieder umgelegt und von der Clubleitung eingefordert und verwaltet. Dabei wird die Clubleitung dazu verpflichtet die zweckgebundene Anschaffung (Belege in Form von Quittungen und Überweisungsträgern) nachzuweisen.

Eine Anschaffung wird aber erst getätigt, wenn der benötigte Betrag von den Clubmitgliedern zur Verfügung gestellt wurde. Ein Guthaben wird dabei nicht angespart, mögliche Überschüsse werden direkt zu 100% an Frühchen e.V. Reutlingen gespendet. Eine Vorkasse durch die Clubleitung ist ausgeschlossen.

 

8.       Datenschutz

 Die EU-DSGVO hat in ihrer aktuellen Version Gültigkeit.

 

9.       Spendenpartnerschaft

Es besteht eine mündliche Vereinbarung zwischen Frühchen e.V. Reutlingen und den SWSW.

Inhalt dieser Vereinbarung ist eine unverbindliche Kooperation zwischen Frühchen e.V. Reutlingen und den SWSW mit dem Ziel Frühchen e.V. Reutlingen bei Spenden-Events zu unterstützen. Spenden werden zu 100% an wohltätige Zwecke abgeführt und nicht vom SWSW einbehalten.